Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42950
OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11 (https://dejure.org/2012,42950)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2012 - 4 U 126/11 (https://dejure.org/2012,42950)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 4 U 126/11 (https://dejure.org/2012,42950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11
    Die fehlende Verschaffung des Eigentums stellt daher grundsätzlich keinen Rechtsmangel nach § 435 BGB dar (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06 - Rdnr. 27).

    Die Garantie muss nicht ausdrücklich übernommen worden sein; es müssen aber konkrete Anhaltspunkte für eine Garantieerklärung vorliegen (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06 - Rdnr. 36 ff.).

  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11
    Insbesondere kann die Klägerin - auch unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) - nicht mit Erfolg geltend machen, das beklagte Land habe mit Schreiben des BLB vom 6. Mai (Anlage AK 13, Bl. 97 d.A.) und 22. Mai 2008 (Bl. 242 f. d.A.) zugestanden, dass die Flurstücke 1412 und 1413 Kaufgegenstand gewesen seien.

    Die einjährige Verjährungsfrist nach Ziffer 7 Satz 6 der Versteigerungsbedingungen war seinerzeit - dies blieb im Senatstermin vom 7. November 2012 unwidersprochen - abgelaufen, der notarielle Kaufvertrag datiert vom 14. April 2007 und für eine Hemmung kommt nach den vorliegenden Unterlagen nur der Zeitraum zwischen dem 6. Mai 2008 (Anlage AK 13, Bl. 97 ff. d.A.) und dem Vergleichsangebot der BLB vom 22. Mai 2008 (Bl. 157 f. d.A.) zuzüglich höchstens drei Wochen in Betracht.

  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11
    Mit notarieller Urkunde vom 25. Mai 2009 (Anlage AK 3, Bl. 24 ff. d.A.) gaben die Parteien eine Identitätserklärung unter anderem des Inhalts ab, dass "das Flurstück 707 der Flur 6 (...) identisch mit dem neu gebildeten Flurstück 1506 der Flur 6 gemäß Bestandsverzeichnis" sei und "eine Größe von 30.149 qm" habe.

    Die Parteien haben ihre gegensätzlichen Rechtsstandpunkte in Bezug auf den Kaufvertrag vom 14. April 2007 in der notariellen Urkunde vom 25. Mai 2009 (Anlage AK 3, Bl. 24 ff. d.A.) unter Ziffer III Abs. 3 dargelegt.

  • BGH, 05.04.2023 - AK 11/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11
    Diese beiden Flurstücke veräußerte das beklagte Land mit notariellem Kaufvertrag vom 4. September 2007 (Anlage AK 11, Bl. 81 ff.) zu einem Kaufpreis von 135, 72 EUR an die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -.

    Es hat diese beiden Flurstücke mit notariellem Kaufvertrag vom 4. September 2007 (AK 11, Bl. 81 ff. d.A.) an die Bundesrepublik Deutschland veräußert.

  • BGH, 06.05.1988 - V ZR 32/87

    Bestellung eines dinglichen Kiesausbeuterechts an einer noch zu vermessenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11
    Die Ausübung des Bestimmungsrechts ist auch dann formlos möglich, wenn das Bestimmungsrecht die Übertragung von Grundstücken betrifft (BGH, NJW-RR 1988, 970).
  • BGH, 10.03.1995 - V ZR 7/94

    Rechte des Grundstückskäufers nach Zerstörung des mitverkauften Gebäudes bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11
    Dem beklagten Land ist die Erfüllung seiner Leistung aus dem Kaufvertrag vom 14. April 2007 - Übereignung des u.a. mit sechs historischen Bettenhäusern bebauten Grundstücks - teilweise unmöglich, weil eines der als wesentliche Bestandteile des Grundstücks mitveräußerten Gebäude schon bei Vertragsschluss nicht existierte (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1995 - V ZR 7/94 - Rdnr. 10).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11
    Eine Begrenzung der Haftung im Sinne des § 309 Nr. 7 a) BGB ist aber auch die zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit entsprechender Schadensersatzansprüche durch Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06 - Rdnr. 19 ff.) und § 309 Nr. 8 b) ff) BGB untersagt für Ansprüche wegen eines Mangels die formularmäßige Abkürzung der 5jährigen Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11
    Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) zu einer unangemessenen Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (BGH, Urteil vom 19. September 2007 - VIII ZR 141/06 -).
  • BGH, 05.04.2023 - AK 14

    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (besondere Schwierigkeit und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11
    Im Auktionskatalog war das Objekt unter der Nr. 70 mit Lageplan und Lichtbildern beschrieben, eine Liste der Gebäude führte u. a. mit der Gebäude Nr. 20 ein Bettenhaus mit einer Nutzfläche von ca. 628 qm auf; hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage AK 14 (Bl. 100 f. d.A.) Bezug genommen.
  • VG Cottbus, 07.03.2019 - 6 K 1010/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Es spricht bereits Einiges dafür, dass die Angabe der Flurstücksbezeichnung nicht zu dem erforderlichen Mindestinhalt einer Anschlussverfügung gehört (so wohl auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2010 - OVG 9 N 1.09 -, Rn. 5, juris, wonach eine fehlerhafte Flurstücksbezeichnung die Rechtmäßigkeit der Zwangsmittelandrohung unberührt lässt; vgl. auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 4 U 126/11 -, Rn. 52, juris, wonach die Verwendung einer Flurstücksbezeichnung für ein Flurstück, welches zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mehr unter dieser Flurstücksbezeichnung existierte, der inhaltlichen Bestimmtheit des Vertragsgegenstandes im Rahmen eines Grundstückkaufvertrages nicht entgegen steht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht